Wann sind Zähler nicht erforderlich?
In § 11 der Heizkostenverordnung ist festgelegt, in welchen Fällen Sie nicht verpflichtet sind, verbrauchsabhängig abzurechnen. Unter anderem handelt es sich um:
Wohnungen in Gebäuden, die nur einen sehr geringen Heizwärmebedarf haben (weniger als 15 kWh/(m2 x a)),
Wohnungen, die nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand mit einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung ausgestattet werden können. Der Aufwand ist unverhältnismäßig, wenn die Kosten höher sind als die Einsparungen, die innerhalb von 10 Jahren zu erwarten sind,
Wohnungen, die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig waren und bei denen sich die Wärme nicht regulieren lässt,
Räume in Alters- oder Pflegeheimen, in Studenten- oder Lehrlingsheimen,
Wohnungen in Gebäuden, die überwiegend mit Wärme aus Anlagen der Wärmerückgewinnung versorgt werden, oder Solaranlagen, aus Anlagen der Wärme-Kraft-Koppelung oder der Abwärme. Aktuell fallen auch mit Wärmepumpen versorgte Wohnungen noch unter diese Regelung. Doch Achtung: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird dies ab Oktober 2024 ändern.
Außerdem können Sie ohne Zähler abrechnen, wenn die Wohnung über eine eigene Heizanlage verfügt, zum Beispiel eine Gasetagenheizung. Dann können Sie alle Kosten direkt umlegen, eine Verbrauchserfassung ist in diesem Fall nicht nötig.
Eine weitere Ausnahme finden Sie in § 2 der Heizkostenverordnung: Bei Gebäuden, welche von den Vermieterinnen und Vermietern selbst bewohnt werden und welche nicht mehr als zwei zwei Wohnungen umfassen, ist eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zulässig, welche von der Heizkostenverordnung abweichende Verteilungskriterien vorsieht.
Dennoch sollten Sie wirklich nur im absoluten Ausnahmefall ohne Zähler abrechnen. Denn mit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung werden die Kosten fair auf Ihre Mieterinnen und Mieter verteilt. Zudem besteht in gewissen Fällen ein Kürzungsrecht.
Hinweis: Wir sprechen in diesem Text von Zählern, da der Begriff umgangssprachlich häufig genutzt wird. Der korrekte Begriff ist aber Erfassungsgeräte.