Noch immer ist es die Regel: Einmal im Jahr kommt der Messdienst, um die Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler abzulesen. Dazu müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Wohnungen. Und das ist oft schwierig. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht anwesend, und es ist unklar, ob sie den Schlüssel bei jemand anderem abgegeben haben. Manche sind im Urlaub, andere haben den Termin zum Heizung ablesen schlicht vergessen.
Es ist durchaus üblich, einen Ausweichtermin anzubieten, falls Ihre Mieterin oder Ihr Mieter an dem Tag der Ablesung verhindert ist und den Schlüssel niemand anderem überlassen will. Wohlverstanden, sie sind verpflichtet, die Ablesung zu dulden und den Zugang zu den Verbrauchserfassungsgeräten zu ermöglichen.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich dieser Zugang schwierig gestaltet. Dann müssen Sie nicht nur Zweit-, sondern auch Dritttermine zum Heizung ablesen vereinbaren. Die zusätzlichen Kosten trägt dann die Mieterin oder der Mieter. Voraussetzung ist, dass Sie alles richtig gemacht haben.