Immo Point - 20.11.2022

2022 abhaken, 2023 vorbereiten – die Techem Checkliste für Vermietende

Das Jahr 2022 hat für Sie als Vermieterin oder Vermieter viele Neuerungen mit sich gebracht. Um böse Überraschungen zu vermeiden, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt: mit To-dos, die Sie 2022 nicht vergessen sollten. Und auch mit Aufgaben, die bereits 2023 auf Sie warten. Sie haben etwas vergessen? Keine Sorge! Mit uns sind Sie bestens vorbereitet.

Das sollten Sie dieses Jahr noch abhaken:

1. Umrüsten auf fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler – ab sofort

Gemäß der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) dürfen fortan nur noch fernablesbare, funkfähige Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Mit unserer Funktechnologie erfüllen Sie diese Anforderungen. Von der Installation von Erfassungsgeräten über die Verbrauchserfassung bis hin zur Bereitstellung der Verbrauchsdaten unterstützen wir Sie. Das Beste: Sie sparen sich dank der Fernablesung die Besuche des Ablesers und können den 2. Punkt gleich mit abhaken.

 

2. Monatliche Verbrauchsinformation an Mietende versenden – ab sofort

Seit dem 1. Januar 2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler und Heizkostenverteiler die Pflicht der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) gegenüber Mieterinnen und Mietern. Diese können somit unkompliziert ihre Verbräuche nachvollziehen und bei Bedarf reduzieren. Mehr über die neuen EED- & HKVO-Anforderungen und Ihre damit verbundenen Pflichten lesen Sie in unserer Übersicht.

 

3. Energiekostenprognose erstellen – bis spätestens 31. Januar 2023

Sofern Sie Wohngebäude mit jeweils mindestens zehn Wohneinheiten besitzen, müssen Sie Ihre Mieterinnen und Mieter individuell über die Höhe ihrer voraussichtlichen Energiekosten informieren. Die Pflicht ergibt sich aus § 9 Abs. 2 EnSikuMav. Sofern Sie weniger als zehn Wohneinheiten besitzen, müssen Sie die Informationen weiterleiten, die Sie von ihrem Gas- oder Wärmelieferanten nach § 9 Abs. 1 EnSikuMav erhalten haben.

 

4. Grundsteuererklärung abgeben – bis spätestens 31. Januar 2023

Mit der Reformierung der Grundsteuer kommen neue Pflichten und Fristen auf Sie zu. Doch was müssen Sie genau tun? Informieren Sie sich in unserem Webinar darüber, wie Sie die Grundsteuer richtig ansetzen und wirksam auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.

Das sind Ihre Vorteile mit der Techem Checkliste

 

  • Kompakte Zusammenfassung
  • Fristen einhalten
  • Gute Planungsgrundlage
  • Smarte Investitionsentscheidungen treffen

Das erwartet Sie 2023:

1. CO2-Abgabe aufteilen – ab 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 sollen sich Vermieterinnen und Vermieter an der CO2-Steuer für Heizöl, Erdgas und Fernwärme beteiligen. Doch wie erfolgt die Aufteilung? Erfahren Sie in unserem Immo-Point-Artikel alle Informationen zum Stufenmodell und der Aufteilung! Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich eine kostenlose Prognose mit unserem exklusiven CO2-Kosten-Rechner erstellen zu lassen. 

 

2. Rauchwarnmelder installieren – bis zum 31. Dezember 2023

In Sachsen gilt seit dem 8. Juni 2022: Auch in Bestandsimmobilien müssen Sie künftig Rauchwarnmelder installieren. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2023. Mit unserem Rauchwarnmelder-Rechner erhalten Sie schnell einen Überblick über die zu erwartenden Kosten und können Geräte mit Techem Service direkt online beauftragen.

Wussten Sie schon, dass in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg seit 2013 die Rauchmelderpflicht besteht und somit in 2023 die 10-Jahres-Frist der Gebrauchsdauer für Rauchwarnmelder ausläuft? Nach Ablauf der Frist müssen alte Geräte durch neue ersetzt werden. Lassen Sie sich in unserem kostenlosen Webinar ausführlich über Ihre Pflichten informieren. 

 

3. Zur neuen Trinkwasserverordnung informieren – bis Anfang 2023

Zum Schutz Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner müssen Sie die Wasserqualität regelmäßig auf Legionellenbefall kontrollieren. Bis zum 12. Januar 2023 wird außerdem eine umfassende Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft treten. Bereiten Sie sich jetzt schon darauf vor: Erfahren Sie in unserem Webinar alles, was Sie zu Legionellen wissen müssen und wie Sie online eine Legionellenprüfung beauftragen können.

 

4. Heizungsanlage auf Effizienz prüfen

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt, dass alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen müssen. Entsprechende Heizungsprüfungen und -optimierungen sind verpflichtend, wenn es nicht bereits andere Energiemanagementsysteme gibt oder innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung ohne Feststellung weiteren Optimierungsbedarfs durchgeführt wurde. Zudem wird für größere Gebäude die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs verpflichtend. 

Mit unserem Heizungscheck Online können Sie mit einigen, wenigen Angaben Ihre Heizungsanlage direkt online überprüfen. Damit decken Sie Optimierungspotenzial auf. So sparen Sie nachhaltig Energie und CO2-Emissionen ein. Jetzt Heizung online checken!

Jetzt die Checkliste kostenlos downloaden und den Überblick behalten!

In unserer kostenlosen PDF-Checkliste haben wir Ihnen alle genannten Neuerungen und Fristen übersichtlich zusammengestellt. Lassen Sie sich jetzt Ihr Exemplar kostenlos zuschicken!

* Diese Übersicht ist ausschließlich zu Informationszwecken erstellt worden. Die Übersicht stellt keine Rechtsberatung oder rechtliches Gutachten dar. Ferner enthält es keine Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Jegliche Haftung ist daher ausgeschlossen.


 

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