Betriebskosten­­abrechnung: Alles aus einer Hand

Einmal im Jahr steht die Betriebskostenabrechnung an – und die Erstellung kann sehr aufwändig sein. Wir übernehmen gerne die Abrechnung für Sie: fair, transparent und vor allem zuverlässig. Sparen Sie viel Zeit und Verwaltungsaufwand mit unseren online Abrechnungsservices im Kundenportal mein.techem.

Ihre Betriebskostenabrechnung einfach erstellt

Wie funktioniert die Betriebskostenabrechnung mit Techem?

Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist eine der wichtigsten Aufgaben für Vermieter. Entscheidend ist, dass die Abrechnung korrekt, vollständig und verständlich ist. Wir unterstützen Sie gern.

Wir lesen die Ablesewerte Ihrer Immobilie ab. Entweder kommen dafür unsere Ableser vorbei oder Sie nutzen unsere Funkmessgeräte mit der Funktechnologie. Diese übertragen die Werte ganz automatisch an uns. Zusätzlich benötigen wir einige Angaben zu den angefallenen Heiz- und Betriebskosten. Diese Angaben teilen entweder Sie oder die Hausverwaltung uns über das Portal mein.techem mit. Wir verteilen dann alle umlagefähigen Kosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. Im Anschluss erhalten Sie sowohl eine Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude als auch eine Einzelabrechnung für jede Bewohnerin und jeden Bewohner.


Ihre Betriebskostenabrechnung online erstellen im Techem Kundenportal

Wenn Sie eine Immobilie verwalten, dann kennen Sie das sicherlich: Die jährliche Betriebskostenabrechnung steht an und Sie müssen sich durch jede Menge Papierstapel und Rechnungen wühlen. Dann errechnen Sie, welche Kosten wie auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Viel Arbeit, die Sie gar nicht selbst erledigen müssen! Mit unseren online Abrechnungsservices im Techem Kundenportal mein.techem wird das Erstellen Ihrer Nebenkostenabrechnung ganz einfach – und weitestgehend papierlos. Das spart Zeit und schont die Umwelt. 

  • Das System prüft automatisch und plausibilisiert Ihre Eingaben und vermeidet so Fehler. 
  • Durch aktivieren des Services Abrechnung Direct im Kundenportal erhalten Sie innerhalb von wenigen Augenblicken eine Abrechnungsvorschau und können diese online überprüfen. 
  • Bei Bedarf können Sie Ihre Daten jederzeit anpassen und eine neue Vorschau generieren. 
  • Sollten Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam per Telefon. 
  • Direkt im Anschluss an die Erstellung der Vorschau können Sie die fertige, rechtskonforme Abrechnung herunterladen. 

Im übersichtlichen Archiv sammeln Sie alle Ihre Belege. Auch die unterjährige Kostenerfassung ist dank digitaler Abrechnung schnell erledigt und kein Problem mehr.


Betriebskostenabrechnung von Techem:
Positive Resonanz unserer Kunden

Ihre Vorteile der Betriebskostenabrechnung mit Techem

Techem ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um Abrechnungen geht. Darin liegt unsere Kernkompetenz seit rund 70 Jahren.

1

Auf der sicheren Seite

Die von uns erstellte Betriebskostenabrechnung ist zuverlässig und auf Grundlage der Betriebskostenverordnung angefertigt.

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Spart wertvolle Zeit

Alle Kosten in der Abrechnung aufzuschlüsseln kann sehr komplex sein. Wer alles richtig machen und dabei Zeit sparen will, überlässt die Betriebskostenabrechnung einfach uns.

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Transparente Abrechnung aus einem Guss

Wir erstellen die Betriebskostenabrechnung gemeinsam mit Ihrer Heizkostenabrechnung. Das schafft ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild und reduziert Rückfragen.

1

Keine Terminvereinbarungen mehr nötig

Fürs Ablesen Ihrer Messwerte müssen Sie dank der Techem Geräte nicht zu Hause sein. Die Übermittlung erfolgt ganz praktisch, ohne dass jemand Ihre Wohnung betritt.

2

Rückfragen? Sind nicht mehr nötig

Mit Techem ist Schluss mit kompliziert: Unsere Einzelabrechnung ist einfach, übersichtlich und transparent für Sie gestaltet.

3

Schont die Umwelt – und Ihren Geldbeutel

Unsere verbrauchsgerechte Abrechnung ist fair und Sie zahlen nur das, was Sie verbrauchen. Dadurch sparen Sie im Schnitt 20 % Energie und schonen die Umwelt.

Ihre gesamte Abrechnung auf einen Blick

Erstellen Sie Schritt für Schritt die Heiz-und Betriebskostenabrechnung im Techem Kundenportal mein.techem. Sie haben rund um die Uhr Zugriff und benötigen keine extra Software.


Weiterführende Dokumente und Materialien für Sie

FAQ: Wissenswertes zur Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenverordnung gibt Auskunft: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“. Vermieterinnen und Vermieter dürfen aber nur bestimmte Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Unter anderem diese: 

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung 
  • Heizkosten sowie Kosten für die Wartung der Heizungsanlage
  • Warmwasserversorgung 
  • Betriebskosten für einen Aufzug, falls vorhanden
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung 
  • Pflege des Gartens
  • Beleuchtung (etwa von Treppenhaus und Kellerflur) 
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten 
  • Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss
  • Kosten für einen Waschraum, falls vorhanden 
  • Sonstige Betriebskosten

 

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Betriebskostenabrechnung für Sie. Setzen Sie sich dafür mit unserem Expertenteam zusammen und lassen sich kostenfrei beraten sowie ein unverbindliches Angebot erstellen.
Zum Kontaktformular für Interessenten/Neukunden.

Das Bundesgesetzbuch sieht vor, dass die (kalten) Betriebskosten nach Anteil der Wohnfläche umgelegt werden. Das gilt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Für manche Nebenkosten kann auch ein anderer Verteilerschlüssel gelten, zum Beispiel die Abrechnung nach Anzahl der Wohneinheiten im Haus oder nach Personenanzahl. Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind verbrauchsabhängige Betriebskosten und müssen dementsprechend überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. 

Vermieterinnen und Vermieter können alternativ auch eine Betriebskostenpauschale im Mietvertrag festhalten. 


Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die Betriebskostenabrechnung für Sie. Setzen Sie sich dafür mit unserem Expertenteam zusammen und lassen sich kostenfrei beraten sowie ein unverbindliches Angebot erstellen.
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Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erledigt sein. Das regelt § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB. Das bedeutet, dass dem Mieter eine Abrechnung für den Zeitraum Januar- Dezember 2020 bis spätestens zum 31. Dezember 2021 zugehen muss. Wir diese Abrechnungsfrist nicht eingehalten, kann der Mieter die Abrechnung anfechten.

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Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind alle jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.

Hierzu zählen laut § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung (HKVO) folgende Kosten:

  • die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
  • die Kosten des Betriebsstromes
  • die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Heizungsanlage einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
  • die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • die Kosten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler) einschließlich der Kosten der Eichung sowie die Kosten der Berechnung, Aufteilung (z. B. Heizkostenabrechnung) und Verbrauchsanalyse.

Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.